Wie können wir Sie unterstützen?
Unsere Anwaltskanzlei bietet privaten Gesellschaften rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Verfahren der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch öffentliche Behörden und Gemeinden, den Bekanntmachungen und Vereinbarungen über die Auftragsvergabe, der Mitteilung von Angeboten sowie der Bau- und Vertragsphase. Mit ihren fachspezifischen Kenntnissen verfügen unsere Anwälte über umfassende Expertise im Bereich des öffentlichen Auftragswesens gemäß dem Gesetz Nr. 2886.
Wen unterstützen wir?
Alle Beteiligten an Ausschreibungen zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen sowie Bauarbeiten gemäß dem Gesetz über das staatliche Beschaffungswesen Nr. 2886, dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen Nr. 4734 und anderen damit zusammenhängenden Vorschriften können von unseren umfassenden Rechtsdienstleistungen profitieren.