Kompetenzen

Versicherungsrecht und Schadensersatzrecht

Das Versicherungsrecht umfasst diverse Rechtsfragen im Bereich der Versicherungspolicen sowie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, während das Schadensersatzrecht darauf abzielt, dem Geschädigten einen Ausgleich für erlittenen Schaden zu gewähren. In diesen rechtlichen Angelegenheiten bieten wir Versicherungsgesellschaften umfassende Rechtsberatung aus einer Hand an.

Wie können wir Sie unterstützen?

Unsere Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Durchsetzung von Forderungs- und Schadenersatzansprüchen insbesondere aus Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen, Betriebshaftpflicht- und Haftpflichtversicherungen, Kfz-Versicherungen sowie Verkehrshaftpflicht- und Vollkaskoversicherungen, Lebensversicherungen, Feuerversicherungen, Seeversicherungen und privaten Krankenversicherungen.

Wen unterstützen wir?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet ihren in- und ausländischen Mandanten Rechtsberatung zu sämtlichen Fragen des Ersatzes von materiellen und immateriellen Schäden bei Risikoeintritt im Rahmen von Versicherungsverträgen an und vertreten Versicherungsgesellschaften im Bereich der Schadens- und Risikobewertung zur effizienten Durchführung der Schadensprozesse sowie zur Gestaltung und Erstellung von Versicherungspolicen.

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