Kompetenzen

Stiftungs-und Vereinsrecht

Obwohl das türkische Recht den Vereinen und Stiftungen keine Rechtspersönlichkeit zuerkennt, ist aufgrund der Struktur der Vereine und Stiftungen eine strenge Aufsicht vorgeschrieben. Daher ist in allen Fragen der Gründung und des Betriebs von Vereinen und Stiftungen eine umfassende Rechtsberatung notwendig.

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir beraten unsere Mandanten bei der Errichtung von Stiftungen und Gründung von Vereinen einschließlich der Erstellung und Gestaltung von entsprechenden Satzungen, führen alle erforderlichen Maßnahmen vor den Behörden und öffentlichen Stellen durch, betreuen bei der Bestimmung des geeigneten Zwecks der Stiftung und/oder des Vereins, und unterstützen bei der Organisation der Generalversammlung und Vorstandssitzungen. Wir vertreten Mandanten in allen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Auflösung von Vereinen und Stiftungen sowie in Straf- und Entschädigungsverfahren gegen die Vereins- und Stiftungsverwaltung.

Wen unterstützen wir?

Unser Team von Experten auf dem Gebiet des Vereins- und Stiftungsrechts bietet umfassende Dienstleistungen einschließlich Beratung, Vertretung und Prozessführung für Vereine und Stiftungen.

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