Wie können wir Sie unterstützen?
Das Vollstreckungs- und Konkursrecht regelt die Art und Weise der Eintreibung von Forderungen im Falle der Nichtbegleichung von Schulden. Unsere Anwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Eintreibung von gesicherten und nicht gesicherten Forderungen der Gläubiger. Unser Hauptziel ist es, Forderungen unserer Mandanten auf dem schnellsten, effektivsten und kostengünstigen Wege durchzusetzen.
Die Art des Verfahrens hängt von der im Besitz des Gläubigers befindlichen Urkunde ab. Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt unsere Mandanten im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens mit oder ohne rechtskräftige(n) Gerichtsurteile(n). Wir leiten zur Durchsetzung ihrer Rechte und Forderungen das entsprechende Verfahren bei den Vollstreckungsämtern in der Türkei ein und betreuen Sie in allen Arten von Vollstreckungsverfahren einschließlich der Pfändung, der Mobiliarvollstreckung, der Zwangsvollstreckung aus Grundpfandrechten, der Pfändung der Forderungen aus Wechseln und der Zwangsräumung.
Unser Schwerpunkt liegt auch auf dem Gebiet des Konkursrechts einschließlich der Einleitung eines Konkursverfahrens durch einen Antrag an das Vollstreckungsamt oder die Einreichung einer Konkursklage unmittelbar gegen den Schuldner. Unsere Kanzlei berät Sie in allen rechtlichen Schritten umfassend, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen.
Wen unterstützen wir?
Wir beraten in- und ausländische Unternehmen sowie Privatpersonen bei der Einziehung ihrer Forderungen in der Türkei, unabhängig von der Art der Titel sowie der Höhe der einzutreibenden Forderung.
Auszug unserer Expertise im Bereich der Forderungseintreibung
- Hauptberater von öffentlichen Banken in diesen Angelegenheiten