Kompetenzen

Verbraucher und Produktsicherheit

Gemäß der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit dürfen nur sichere Produkte auf den Markt gebracht werden. Da die Türkei über ihren EU-Beitritt verhandelt, muss das Land auf dem Gebiet der des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit die unionsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Richtlinie 2001/95/EG ist auch in der Türkei anwendbar. International operierende Unternehmen müssen die darin vorgesehenen Bestimmungen einhalten.

Wie können wir Sie unterstützen?

Unsere Anwaltskanzlei bietet Unternehmen umfassende Rechtsberatung zu Sicherheitsvorschriften im Hinblick auf Waren und Dienstleistungen auf Basis des türkischen Rechts und der europäischen Vorschriften. Unser erfahrenes Team von Spezialisten achtet auf die aktuellen Vorschriften und berät seine Mandanten zur sicheren und qualitätsvollen Produktherstellung. In diesem Zusammenhang ist unsere Kanzlei spezialisiert auf Nacherfüllungsmaßnahmen bei fehlerhaften Produkten, Bestimmung von Rechten und Pflichten der Hersteller und der Händler, Entwicklung von Risikovermeidungs- und Rückrufstrategien, Koordinierung von Rückrufaktionen und Kommunikation mit den Behörden. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in allen privatrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Sicherheit von Waren und Dienstleistungen und unterstützen Unternehmen bei Abwehr vor wirtschaftsstrafrechtlichen Sanktionen.

Wen unterstützen wir?

Zu unseren Mandanten zählen national und international operierende Warenhersteller und Unternehmen, die das Produkt weiterverarbeiten, die Vertreter des Herstellers, die Lieferanten, die Vertriebshändler, die Importeure und Exporteure sowie andere Akteure entlang der Lieferkette.

 

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