Kompetenzen

Datenschutzrecht

Seit dem neu in Kraft getretenen Datenschutzgesetz Nr. 6698 müssen alle natürlichen/juristischen Personen, die personenbezogenen Daten verarbeiten, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Da Unternehmen, die sich nicht an die neuesten Rechtsvorschriften halten, mit schwerwiegenden Sanktionen rechnen müssen, ist umfassende Rechtsberatung in sämtlichen Angelegenheiten des Datenschutzes obligatorisch.

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir führen für unsere Mandanten Datenschutzstudien durch und unsere Dienstleistung ist nicht nur beschränkt auf die Überprüfung der bestehenden Prozesse und Verfahren, sondern auch auf umfassende Rechtsberatung und rechtliche Unterstützung bei der Festlegung einer Vertraulichkeitsstrategie und der Bestimmung der Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten. Darüber hinaus bieten wir juristische Dienstleistungen zur Erkennung, Vorbeugung und Lösung von Konflikten, die sich aus der Verarbeitung, Speicherung, Überweisung und Weitergabe der persönlichen Daten ergeben können. Mit umfangreicher Erfahrung in der Vertragsgestaltung unterstützen wir unsere Mandanten bei der Datenerhebung und der Einwilligung sowie bei grenzüberschreitenden Datentransfers. Bei Verstoß unterstützen wir unsere Mandanten in allen Haftungsfragen und Abwehr vor Sanktionen.

Wen unterstützen wir?

Wir beraten alle unseren Mandanten, die aufgrund ihrer Geschäftsaktivitäten Daten sammeln und weitergeben. Dazu gehört auch die Beratung zu den Auswirkungen auf die Informationsfreiheit, zur Risikominimierung und zu wettbewerbsrechtlichen Aspekten.

 

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