Wie können wir Sie unterstützen?
Unsere Anwaltskanzlei ist besonders spezialisiert auf den Bereich der Wirtschaftskriminalität und hat umfassende Erfahrung in Strafverfahren, die gegen den CEO, die Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte eingeleitet werden. Da mangelnde Kenntnisse der Rechtsmaterie aufgrund besonderer Fachterminologie des Wirtschaftsstrafrechts zu schweren und irreparablen Konsequenzen führen können und nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens Schadensersatzansprüche oder sonstige zivilrechtliche Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, bietet unsere Anwaltskanzlei mit Unterstützung von Experten, die für ihre akademischen Kenntnisse in fachspezifischen Fragen bekannt sind, hochqualifizierte rechtliche Beratung an.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, einschließlich der Untreue, des Betrugs, der Insolvenzdelikte, der Verwendung einer wertlosen Anleihe, der unentgeltlichen Begünstigung, des Erwerbs eines kriminellen Werkzeugs, der Geldwäsche, der Ausschreibungsabsprachen im Bereich der Bank- und Versicherungswirtschaft und des Energiemarktes, der Offenlegung von Geschäfts- und Bankgeheimnissen und der Steuerhinterziehung.
Wen unterstützen wir?
Unser primäres Ziel ist es, das Recht auf ein faires Verfahren zu schützen. Vor diesem Hintergrund berät und verteidigt unsere Anwaltskanzlei Einzelpersonen und Unternehmen, sei es multinational oder regional, in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts.