Als Enteignung wird der Entzug des Privateigentums durch den Staat oder eine öffentliche Körperschaft bezeichnet, um die unbewegliche oder bewegliche Sache zum Wohle der Allgemeinheit zu verwenden. In der Türkei wird Eigentum meist enteignet, um Autobahnen, Eisenbahnen, Flughäfen zu bauen oder andere große Infrastrukturprojekten zu verwirklichen.
Wie können wir Sie unterstützen?
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet ihren Mandanten umfassende Rechtsberatung in den folgenden Angelegenheiten an: Privatisierung, öffentliche Dienstleistungen, Begünstigungen und Genehmigungen, Umwelt und Urbanisierung. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Nichtigkeitsklagen und der Rechtsbehelfe in Bezug auf die Entscheidungen der Behörde für öffentliches Beschaffungswesen, Entscheidungen der türkischen Finanzmarkaufsicht, Entscheidungen der Regulierungsbehörde für den Energiemarkt, Entscheidungen der Wettbewerbsbehörde. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung und Prüfung von den Bedingungen der öffentlichen Ausschreibungen und von den Verträgen der Verwaltung sowie bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen. Darüber hinaus beraten wir zur Aufhebung von Beschlüssen der Behörden und zur Abwehr von Verwaltungssanktionen.
Darüber hinaus ist unsere Anwaltskanzlei spezialisiert auf die Beratung von den Gemeinden und der öffentlichen Hand, Gesellschaften und Einzelpersonen bei der Gestaltung, Entwicklung und Durchführung von großen Projekten im öffentlichen Interesse (organisierte Industriezonen, Freizonen, Industriezonen, technologische Zonen, Energiezonen usw.).
Wen unterstützen wir?
In den vorgenannten Angelegenheiten bieten wir die Gesellschaften und die öffentliche Hand umfassende Rechtsberatung bei Bewertungsverfahren und Verfahren vor Schlichtungskommissionen und vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Grundbuchberichtigung sowie der Preisbestimmung.
Auszug unserer Expertise im Bereich des Verwaltungsrechts
Rechtliche Beratung von zahlreichen türkischen Gemeinden einschließlich der Gestaltung und Verhandlung ihrer privatrechtlichen Verträge