Kompetenzen

Vollstreckungs- und Insolvenzrecht

Gemäß dem am 20. Juli 2016 in der Türkei gemäß Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 669 erklärten Ausnahmezustand ist es Unternehmen untersagt, die Aussetzung des Konkurses zu beantragen, und es ist den Gerichten untersagt, darüber zu entscheiden. Durch diese Verbotsregel ist eine weitere Möglichkeit, nämlich das Konkordat, wieder in Kraft getreten und wurde von den Unternehmen genutzt.

Wie können wir helfen?

In diesem Rahmen bietet unsere Anwaltskanzlei Rechtsdienstleistungen an, indem sie die Bedürfnisse unserer Mandanten berücksichtigt, einschließlich der Bewertung des Jahresabschlusses durch Experten, der Vorbereitung anwendbarer und wirksamer Konkordatprojekte. Verhandlungen mit den Gläubigerunternehmen und Umsetzung der Konkordatprojekte rechtzeitig, nachdem die genannten Projekte vom Gericht genehmigt wurden. Unsere Anwaltskanzlei verfügt über Erfahrung im offiziellen (gerichtlichen) Konkordat, das auf drei verschiedene Arten getroffen werden kann: im ordentlichen Konkordat, in dem der Schuldner einen Konkordatvorschlag durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht einreichen kann, im Konkordat im Konkursverfahren und im Konkordat im Vermögen Aufgabe.

Wem helfen wir?

Jede Partei, die sich in einer schlechten finanziellen Situation befindet und von der Umstrukturierungsoption profitieren möchte, kann von unserem Service profitieren, bei dem unsere erfahrenen Mitarbeiter die Partei bei der Begleichung der Schulden gemäß der im Konkordat festgelegten Vereinbarung, nämlich der Wiederaufbauvereinbarung zwischen, unterstützen der Schuldner und die Gläubiger.

Wichtige Geschäftspraktiken, einschließlich Beratung:

– Leitung und Leitung des Konkordatprozesses eines der wichtigsten Erdölunternehmen in der Türkei

GET IN TOUCH

If you have any further questions or would like to discuss your requirements in detail, please complete the Contact Form and we will be in touch shortly.

RelateD Articles

Menü

Contact Form