Wie können wir Sie unterstützen?
Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf die Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren, indem sie ihren Mandanten eine umfassende Rechtsberatung aus einer Hand bietet, sowohl bei Handelsgeschäften mit internationaler Ausrichtung als auch bei Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten. Unsere erfahrenen Anwälte, die erfolgreiche akademische Laufbahn auf diesem Rechtsgebiet haben und über Fremdsprachen verfügen, vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor Schiedsgerichten wie ICC, AAA, ISTAC, LCIA und ICSID sowie vor inländischen Gerichten. Unsere Anwaltskanzlei hat auch umfassende Erfahrung in der Vollstreckung von Schiedssprüchen auf der Grundlage des New Yorker Übereinkommens, welches auch von der Türkei ratifiziert wurde. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist ein rechtlicher Prozess, welcher sowohl in Form von Ad-hoc-Schiedsverfahren als auch auf Basis der Regeln bestimmter Schiedsinstitutionen durchgeführt werden kann. In diesem Zusammenhang beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Schiedsklauseln, die den zwischen den Parteien zu unterzeichnenden Handelsverträgen beizufügen ist, sowie bei der Anwendung der UNCITRAL-Regeln und im Falle eines Konflikts, bei der Einleitung des Schiedsverfahrens gemäß den maßgeblichen Regel und der Durchführung des gesamten Verfahrens einschließlich der Verhandlungen. Darüber hinaus hat unsere Anwaltskanzlei in Fällen, in denen die Verfahrensverzögerung unangemessen ist, umfassende Erfahrung mit den Eilschiedsrichterverfahren und dem vorläufigen Rechtsschutz.
Wen unterstützen wir?
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet umfangreiche Rechtsberatung für Unternehmen und Investoren, wenn es zu einer rechtlichen Streitigkeit zwischen dem Investor und den Staaten kommt, und koordiniert das gesamte Verfahren von der Gestaltung der Schiedsklausel bis zur Vollstreckung des Schiedsspruchs.