Wie können wir Sie unterstützen?
Gemäß Artikel 12/1-b des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes können ausländische Investoren, die in der Türkei in dem vom Präsidentenbeschluss festgelegten Umfang und Betrag investieren und über eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß Artikel 31/1-j des Gesetzes Nummer 6458 verfügen, die türkische Staatsangehörigkeit erlangen, unter der Voraussetzung, dass diese Entscheidung mit der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung vereinbar ist.
Nach dem neuen Gesetz vom 18. September 2018 können ausländische Investoren, die in der Türkei eine Immobilie im Wert von mindestens 250.000 USD oder im Gegenwert in einer Fremdwährung oder in Türkischen Lira erwerben, nun die türkische Staatsbürgerschaft beantragen; zudem müssen die Investoren im Grundbuch vermerken, dass sie die Immobilie für mindestens drei Jahre lang nicht verkaufen.
Wen unterstützen wir?
Unser erfahrenes Team von Spezialisten unserer Anwaltskanzlei bietet ausländischen Investoren Rechtsberatung beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen in der Türkei an. Darüber hinaus beraten wir Sie bei allen Streitigkeiten, die sich aus dem Staatsangehörigkeitsrecht und dem Recht der Ausländer ergeben, und unterstützen bereits im Vorfeld, um rechtliche Risiken zu verhindern und potenzielle Konflikte zu lösen.