Wie können wir Sie unterstützen?
Die erfahrenen Anwälte von der Hansu Anwaltskanzlei beraten genau zugeschnitten auf die besonderen Interessen und Bedürfnisse von Museen, privaten und Firmensammlern, Künstlern und Kunsthändlern umfassend. Unser Schwerpunktbereich liegt auf der Gestaltung von Verträgen sowohl mit den Kuratoren, Künstlern, Galerien, Versicherungen der genannten Kunstwerke und auf der Behandlung von urheberrechtlichen Fragen. Außerdem bieten wir Künstlern und Sammlern Unterstützung bei den angemessenen Methoden zur Bewertung des Werkes einschließlich Steuer- und Nachlassplanung an. Darüber hinaus unterstützen wir Künstler und Sammler bei der Gründung von privaten Stiftungen und Museen. Wir beraten unsere Kunden auch in allen Transaktionsangelegenheiten im Zusammenhang mit Kunst, einschließlich der Beratung und Strukturierung von Geschäften für den Kauf und Verkauf von Kunstwerken, der Erstellung von Ausstellungs- und Leihverträgen sowie Strukturierungsverträge zwischen Museen oder zwischen Museen und anderen Organisationen, Kunstimport und -handel, Kunstversicherung, Kunststrafrecht einschließlich Betrug, Kulturgutbesitz, rechtliche Aspekte der Authentizität sowie rechtliche Fragen betreffend Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit dem konkreten Kunstwerk.
Wir bieten auch Anwaltsdienstleistungen im Bereich Recht des geistigen Eigentums an. Zu unserem Leistungsspektrum gehören die Einreichung von Klageschriften, die Prozessführung vor dem Türkischen Patentinstitut in Angelegenheiten mit Bezug auf Marken, Patenten, Industriemustern, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how, die Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen im Zusammenhang mit Kino, Fernsehen, Musik und Technologietransfer.
Wen unterstützen wir?
Zu unseren Mandanten gehören örtlichen, nationalen und internationalen Museen einschließlich Kuratoren, Vorstandsmitglieder und Museumsdirektoren sowie Künstler, private Sammler, Kunstinvestoren, privaten Stiftungen, Galerien und Auktionshäuser.