Immobilien- und Zonenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht, Vollstreckungs- und Konkursrecht, Versicherungs- und Entschädigungsrecht, Merger and Acquisitions/Privatisierungsrecht, Energie- und Rohstoffrecht, Recht der Industriezonen, Außenwirtschafts- und Zollrecht
Er ist Mitglied der Anwaltskammer von Istanbul. Ömer Faruk Hansu hat an der Universität Istanbul Rechtswissenschaften studiert und ist Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei Hansu.
Er hat zahlreiche große Projekte von nationalen und internationalen Unternehmen auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Fusions- und Übernahmerechts, des Immobilienrechts, des Energie- und Rohstoffrechts und des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes beraten und hat Unternehmen während der Projektentwicklung und -gestaltung, Finanzierungs- und Umsetzungsphase sowie der Folgephasen rechtlich unterstützt. In diesem Zusammenhang hat er insbesondere umfassende Beratung zur rechtlichen Gestaltung und Strukturierung von multilateralen und großen Projekten wie Joint Ventures, Konsortien, projektexklusiven Unternehmen geleistet.
In den Bereichen des Immobilien- und Zonenrechts einschließlich projektbezogener Entwicklung (Verkauf/Vermietung usw.) von öffentlichem Grundstück (gemeindeeigenes Land) hat er sowohl die öffentliche Hand als auch private Projektentwickler und Gesellschaften während der Ausschreibungs-, Entwicklungs- und Bauphase beraten und war auch bei der rechtlichen Entwicklung und Strukturierung von großen Immobilienprojekten wie Einkaufszentren, Hotels, Krankenhäuser und andere große Mehrzweck-Immobilieninvestitionen und der Entwicklung von Managementplänen, der Erstellung und Verhandlung von Bauverträgen sowie der Entwicklung von städtischen Umwandlungsprojekten.
Er ist spezialisiert auf die Bereiche der Bebauungspläne und -änderungen, die Aufhebung von Parzellierungsmaßnahmen, die Enteignungen und Klagen über die Festsetzung eines angemessenen Kaufpreises, die Klagen wegen nicht genehmigter Bau- und Abbrucharbeiten, die Streitigkeiten im Zusammenhang mit Denkmälern und Schutzgebieten sowie die Klagen auf Nichtigkeit von Bebauungsplänen. Sein Schwerpunkt liegt auch auf dem Energierecht, dem Recht der natürlichen Ressourcen (Wasser und geothermische Ressourcen), dem Erdölrecht und dem Bergrecht und hat seine Mandanten bei Lizenzanträgen an Regulierungs- und Aufsichtsbehörden wie EPDK (Energiemarktregulierungsbehörde), Generaldirektion für Bergbauangelegenheiten und MTA (Generaldirektion für Mineralforschung und Exploration) sowie bei Verfahren zur Aufhebung von Verwaltungssanktionen. Er hat auch zahlreiche Unternehmen in ihren zahlreichen Geschäftsaktivitäten mit internationalem Bezug beraten, einschließlich der Erstellung von Due-Diligence-Berichten bei Privatisierungsausschreibungen im Energiebereich.
Er hat sowohl private Unternehmen als auch staatliche Institutionen und Organisationen im Hinblick auf die Gründungsphase von Regionen und Gebieten, die dem Recht der organisierten Industriezonen, Enteignungsrecht, Hafengesetz, Arbeitsrecht und Umweltrecht unterliegen, umfassend rechtlich beraten. Dazu gehört die Vertretung und Betreuung von Mandanten in sämtlichen Abschnitten der Gründung organisierter Industriezonen und Technologiezonen von der Vorbereitung der entsprechenden Anträge, der Einholung der Baugenehmigung und aller erforderlichen Genehmigungen bis zum Abschluss dieses Verfahrens. Darüber hinaus hat er sowohl die öffentliche Hand als auch die Einzelpersonen in allen Angelegenheiten mit Bezug auf Enteignungen vertreten.
Seit der Gründung der Hansu Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt er seine nationalen und internationalen Mandanten in den spezifischen Rechtsgebieten des Steuerrechts und des Außenwirtschafts- und Zollrechts, wie z.B. Steuerprüfung, Vertretung von Steuerverfahren und Beilegung von Streitigkeiten, die bei Export-Import- Geschäftsaktivitäten auftreten.
Ömer Faruk Hansu ist Mitglied der International Bar Association, von GYODER (Verband der Immobilien-Investmentgesellschaften), der Britischen Handelskammer in der Türkei (BCCT), der Belgisch-Luxemburgischen Handelskammer in der Türkei und der Alumni-Vereinigung der Juristischen Fakultät der Universität Istanbul.
Immobilien- und Zonenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht, Vollstreckungs- und Konkursrecht, Versicherungs- und Entschädigungsrecht, Merger and Acquisitions/Privatisierungsrecht, Energie- und Rohstoffrecht, Recht der Industriezonen, Außenwirtschafts- und Zollrecht
Er ist Mitglied der Anwaltskammer von Istanbul. Ömer Faruk Hansu hat an der Universität Istanbul Rechtswissenschaften studiert und ist Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei Hansu.
Er hat zahlreiche große Projekte von nationalen und internationalen Unternehmen auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Fusions- und Übernahmerechts, des Immobilienrechts, des Energie- und Rohstoffrechts und des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes beraten und hat Unternehmen während der Projektentwicklung und -gestaltung, Finanzierungs- und Umsetzungsphase sowie der Folgephasen rechtlich unterstützt. In diesem Zusammenhang hat er insbesondere umfassende Beratung zur rechtlichen Gestaltung und Strukturierung von multilateralen und großen Projekten wie Joint Ventures, Konsortien, projektexklusiven Unternehmen geleistet.
In den Bereichen des Immobilien- und Zonenrechts einschließlich projektbezogener Entwicklung (Verkauf/Vermietung usw.) von öffentlichem Grundstück (gemeindeeigenes Land) hat er sowohl die öffentliche Hand als auch private Projektentwickler und Gesellschaften während der Ausschreibungs-, Entwicklungs- und Bauphase beraten und war auch bei der rechtlichen Entwicklung und Strukturierung von großen Immobilienprojekten wie Einkaufszentren, Hotels, Krankenhäuser und andere große Mehrzweck-Immobilieninvestitionen und der Entwicklung von Managementplänen, der Erstellung und Verhandlung von Bauverträgen sowie der Entwicklung von städtischen Umwandlungsprojekten.
Er ist spezialisiert auf die Bereiche der Bebauungspläne und -änderungen, die Aufhebung von Parzellierungsmaßnahmen, die Enteignungen und Klagen über die Festsetzung eines angemessenen Kaufpreises, die Klagen wegen nicht genehmigter Bau- und Abbrucharbeiten, die Streitigkeiten im Zusammenhang mit Denkmälern und Schutzgebieten sowie die Klagen auf Nichtigkeit von Bebauungsplänen. Sein Schwerpunkt liegt auch auf dem Energierecht, dem Recht der natürlichen Ressourcen (Wasser und geothermische Ressourcen), dem Erdölrecht und dem Bergrecht und hat seine Mandanten bei Lizenzanträgen an Regulierungs- und Aufsichtsbehörden wie EPDK (Energiemarktregulierungsbehörde), Generaldirektion für Bergbauangelegenheiten und MTA (Generaldirektion für Mineralforschung und Exploration) sowie bei Verfahren zur Aufhebung von Verwaltungssanktionen. Er hat auch zahlreiche Unternehmen in ihren zahlreichen Geschäftsaktivitäten mit internationalem Bezug beraten, einschließlich der Erstellung von Due-Diligence-Berichten bei Privatisierungsausschreibungen im Energiebereich.
Er hat sowohl private Unternehmen als auch staatliche Institutionen und Organisationen im Hinblick auf die Gründungsphase von Regionen und Gebieten, die dem Recht der organisierten Industriezonen, Enteignungsrecht, Hafengesetz, Arbeitsrecht und Umweltrecht unterliegen, umfassend rechtlich beraten. Dazu gehört die Vertretung und Betreuung von Mandanten in sämtlichen Abschnitten der Gründung organisierter Industriezonen und Technologiezonen von der Vorbereitung der entsprechenden Anträge, der Einholung der Baugenehmigung und aller erforderlichen Genehmigungen bis zum Abschluss dieses Verfahrens. Darüber hinaus hat er sowohl die öffentliche Hand als auch die Einzelpersonen in allen Angelegenheiten mit Bezug auf Enteignungen vertreten.
Seit der Gründung der Hansu Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt er seine nationalen und internationalen Mandanten in den spezifischen Rechtsgebieten des Steuerrechts und des Außenwirtschafts- und Zollrechts, wie z.B. Steuerprüfung, Vertretung von Steuerverfahren und Beilegung von Streitigkeiten, die bei Export-Import- Geschäftsaktivitäten auftreten.
Ömer Faruk Hansu ist Mitglied der International Bar Association, von GYODER (Verband der Immobilien-Investmentgesellschaften), der Britischen Handelskammer in der Türkei (BCCT), der Belgisch-Luxemburgischen Handelskammer in der Türkei und der Alumni-Vereinigung der Juristischen Fakultät der Universität Istanbul.